Expo-Event
Polit Corner

Initiative de la SSR

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im Januar 2024 eine Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung eingereicht. 

Volksinitiative und Gegenvorschlag Bundesrat (Geschäft 24.060): 

  • Die Volksinitiative («200 Franken sind genug!», Geschäft 24.060) verlangt, dass die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte auf CHF 200 pro Jahr gesenkt wird und Unternehmen gar keine Abgabe zu bezahlen haben. Der Bundesrat hat das Begehren als zu radikal bezeichnet und die Initiative Mitte Juni 2024 abgelehnt. 
  • Doch auch der Bundesrat will Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten. Deshalb machte er als Kompromiss einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe, der die jährliche Abgabe für Haushalte von bisher CHF 335 schrittweise bis ins Jahr 2029 auf CHF 300 senken und die Schwelle für Unternehmen, die eine Abgabe bezahlen müssen, von bisher CHF 500'000 auf neu CHF 1,2 Mio. anheben will. Dieser Vorschlag erntet sowohl von linker Seite, welche eine Schwächung der Medienlandschaft und des Service public befürchtet, als teilweise auch von bürgerlicher Seite, welche einen noch radikaleren Sparauftrag fordert und v.a. die Unternehmen ganz von der Abgabe befreien will, Kritik.


Indirekter Gegenentwurf 1: Kommissionsinitiative KVF-N (Geschäft 25.400) : 

  • Die zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) sieht ebenfalls Anpassungsbedarf im Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen (RTVG), insbesondere bei der Abgabenhöhe (welche sie senken will) und der Zurückbindung der zunehmend als dominant empfundenen Position der SRG gegenüber Privaten. Sie hat deshalb im Januar 2025 mit 13 zu 12 Stimmen knapp beschlossen, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, um der SRG-Initiative einen indirekten Gegenentwurf (Geschäft 25.400) gegenüberstellen zu können.  Dieser nimmt die wesentlichsten Anliegen der Initiative auf (u.a. die Senkung der Abgabenhöhe für Haushalte und die vollständige Befreiung der Unternehmen von der Abgabe), gibt aber auch zusätzliche Eckwerte vor (u.a. eine Pflicht zur Kooperation zwischen SRG und privaten Anbietern, insbesondere im Bereich der Sportrechte). 
  • An ihrer Sitzung von Mitte Februar hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) mit deutlicher Mehrheit (10 zu 2 Stimmen) beschlossen, der Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission nicht zuzustimmen, was wir begrüssen. Sie argumentiert, dass der Gegenvorschlag des Bundesrates dem Anliegen der Volksinitiative bereits genügend entgegen kommt und weitergehende Massnahmen die Medienvielfalt und das viersprachige und regional verankerte Angebot bedrohen.  


Indirekter Gegenentwurf 2: Kommissionsinitiative KVF-N (Geschäft: 25.433): 

  • Die KVF-N hat zur Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission die Zustimmung zur Kommissionsinitiative verweigert hat. Sie verzichtet darauf, ihre Initiative dem Nationalrat zu unterbreiten, womit das Geschäft 25.400 erledigt ist.
  • In puncto Unternehmensabgabe für Radio und TV stellt die Kommissionsmehrheit allerdings weiterhin Handlungsbedarf fest. Deshalb hat sich die Kommission am 25.3.2025  erneut mit der Frage eines indirekten Gegenentwurfs zur SRG-Initiative befasst und mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung eine neue Kommissionsinitiative (25.433) beschlossen. 
  • Diese verlangt, dass bis 2035 die vollständige Aufhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV erfolgen soll, indem in den kommenden Jahren eine schrittweise Reduzierung stattfindet und die abgabepflichtige Tarifstufe kontinuierlich erhöht wird. Zudem verlangt die Kommissionsinitiative, dass der Bundesrat aufgrund des vorgeschlagenen Wegfalls der Unternehmensabgabe die von ihm 2024 beschlossene Änderung der RTVV aufhebt. Ebenso soll der indirekte Gegenentwurf nur in Kraft treten, falls das Initiativkomitee ihre Volksinitiative zurückzieht. Die KVF-S wird nach Möglichkeit bereits im April über die Kommissionsinitiative beraten, damit die KVF-N bei einer Zustimmung bis Ende April einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten könnte.


Der Abstimmungstermin für die Volksinitiative ist noch nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die Initiative in der zweiten Hälfte 2025 oder 2026 vors Volk kommt, sofern diese aufgrund eines Kompromisses nicht zurückgezogen wird.

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Unsere Position

Die SRG ist ein grosser Auftraggeber für die Swiss LiveCom Branche. Eine massive Beschränkung ihrer Mittel hätte zur Folge, dass Einsparungen in wichtigen Konzessionsbereichen wie Kultur-, Sport- und sonstigen Events erfolgten, wodurch das Auftragsvolumen für unsere Branche sinken würde. Wir lehnen daher sowohl die Initiative, den Gegenvorschlag der Kommission wie auch die vorgeschlagene schrittweise Senkung der Haushaltabgabe auf CHF 300 bis ins Jahr 2029 im Gegenvorschlag des Bundesrates ab. Die Befreiung weiterer Unternehmen von der Abgabepflicht, indem der jährliche Mindestumsatz hierfür auf CHF 1,2 Mio. hinaufgesetzt wird, unterstützen wir, da damit Unternehmen mit vergleichsweise geringem Umsatz finanziell entlastet werden können. Unsere Branche kennt viele kleine und mittlere Unternehmen, die davon profitieren würden. 

Teilrevision des Epidemiengesetzes

Dans le secteur LiveCom, il y a de nombreux développements politiques qui ont une influence directe sur notre travail et sur les conditions générales du secteur. Sur cette page, nous vous informons sur les sujets pertinents qui concernent nos membres.

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

  • Nachdem das Parlament am 19. Juni 2020 im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur zuvor abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative beschlossen hatte, wurden per 1. Januar 2022 Bestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt ins Obligationenrecht eingeführt. Darin enthalten ist auch der Regelungsbereich „Transparenz über nichtfinanzielle Belange” (Art. 964a-964c OR). Die entsprechenden Bestimmungen hat der Bundesrat konkretisiert, indem er per 1. Januar 2024 die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in Kraft gesetzt hat.
  • Damit werden die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht präzisiert, um sie an die EU-Standards hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen anzupassen (European Sustainability Reporting Standards ESRS und International Sustainability Standards Board ISSB). Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit im EU-Binnenmarkt durch seine extraterritoriale Wirkung ESRS anwenden müssen, erhalten so Rechtssicherheit, dass sie auch die Schweizer Anforderungen erfüllen. Andere Unternehmen sollen den pragmatischeren ISSB Standard als Alternative nutzen können.
  • Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Schwellenwert „Vollzeitstellen” von bisher 500 auf 250 gesenkt wird. Neu soll es genügen, wenn zwei der drei Schwellenwerte (Vollzeitstellen, Umsatzerlös und Bilanzsumme) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind. Die Möglichkeit, auf die Berichterstattung verzichten zu können (Comply or explain-Ansatz), entfällt. Der Umfang der Angaben über Nachhaltigkeitsaspekte wird zudem erweitert und präzisiert. Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision „Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange” endete am 21. März 2025.

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Informationen und Angebot für Mitglieder

Von der Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen, werden auch Mitglieder unseres Verbandes betroffen sein. Daneben gibt es zahlreiche Unternehmen, die unabhängig von den gesetzlichen Pflichten einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen.

Um unsere Mitglieder angemessen zu unterstützen, stellt Swiss LiveCom Association EXPO EVENT interessierten Mitgliedern ein grobes Raster für einen Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung. Die Vorlage wurde von acting responsibly AG, unserem Partner für die ISO-Zertifizierung, exklusiv für unseren Verband entwickelt. Es besteht jedoch keinerlei Gewähr, dass die aufgeführten Anforderungen in dieser Vorlage alle aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wir empfehlen Ihnen, sich durch diesen Prozess durch unseren Partner acting responsibly AG professionell beraten und begleiten zu lassen. Als Mitglied erhalten Sie kostenlos eine einstündige Erstberatung. Anmeldungen für die kostenlose Erstberatung werden im Sekretariat der Swiss LiveCom Association EXPO EVENT unter info@expo-event.ch entgegengenommen.

Le Conseil fédéral baisse les taux d'intérêt des crédits Covid 19 - mais pas assez

Le Conseil fédéral réduit les intérêts sur les crédits Covid 19. L'industrie concernée salue cette décision, mais estime que les réductions sont insuffisantes. Il demande un retour au niveau initial.

Les crédits Covid-19 devaient aider les entreprises à atténuer les conséquences de la pandémie. Dans un premier temps, les crédits jusqu'à un demi-million de francs ne portaient pas d'intérêt, les prêts plus importants étaient rémunérés à 0,5 pour cent. En mars 2023, le Conseil fédéral a augmenté les taux à 1,5 et 2 pour cent. Maintenant, le Conseil fédéral les adapte à 0,25 et 0,75 pour cent au 31 mars. Beat Imhof, président de GastroSuisse, déclare : « C'est bien, mais ce n'est pas suffisant ».

Plus d'informations dans le communiqué de presse.

Pa. Iv. 20.406 Silberschmidt: Arbeitslosenversicherung

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im November 2023 die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) angeschrieben und sich für eine Unterstützung der Mehrheitsvariante der Kommission ausgesprochen.

  • Titel Pa. Iv. 20.406: Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.
  • Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die in arbeitgeberähnlicher Stellung sind und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, im Falle von Arbeitslosigkeit ebenfalls einen sofortigen Entschädigungsanspruch wie alle anderen Angestellten haben. Dasselbe soll für den Zugang zur Kurzarbeit gelten. Alternativ soll den arbeitgeberähnlichen Personen - analog den Selbständigerwerbenden einer Einzelfirma - die Wahlmöglichkeit gegeben werden, für sich auf ALV Beiträge und entsprechende Versicherungsleistungen zu verzichten.
  • Der Nationalrat stimmte dem Entwurf für eine entsprechende Änderung im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung am 13.6.2024 zu (121 Ja, 65 Nein, 5 Enthaltungen). Der Ständerat wies den Gesetzesentwurf am 16.09.2024 an seine Kommission zurück. Dies mit dem Auftrag, eine Regulierungsfolgenabschätzung vorzunehmen und die Missbrauchsbekämpfung zu verstärken. Sobald die Kommission einen Entscheid gefällt hat, wird der Ständerat darüber zu befinden haben.
  • Der Verband sieht in der parlamentarischen Initiative einen Vorteil für seine Mitglieder und wird deshalb weiter darauf hinarbeiten, dass eine Gesetzesänderung umgesetzt wird.

Motion 23.3842 Gapany: Covid-19-Härtefälle

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im Februar 2024 gemeinsam mit anderen Verbänden alle Mitglieder des Ständerates angeschrieben und sich für eine Zustimmung zur Motion ausgesprochen.

  • Titel Motion 23.3842: Covid-19-Härtefälle. Ein Liquidationsgewinn darf nicht gleichgesetzt werden mit einem Liquiditätsabfluss, der im System der Härtefallhilfen verboten ist.
  • Die Motion verlangte, Massnahmen zu ergreifen, damit ein Unternehmensgewinn aufgrund der Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr einem Liquiditätsabfluss gleichgesetzt ist, welcher aufgrund der Covid-19-Härtefallverordnung verboten ist. Unternehmen, die eine Covid-19-Härtefallunterstützung erhalten haben, dürfen während vier Jahren keine Dividenden ausschütten.
  • Mit der Annahme der Motion im Mai dieses Jahres hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Liquidationsdividenden von diesem Verbot auszunehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 beschlossen, die Motion so umzusetzen, dass auf Bundesebene sämtliche Liquidationsdividenden bei Einzelunternehmen nicht mehr als Verstoss gegen das Dividendenverbot gelten.
  • Der Verband sah im Vorstoss Gapany einen Vorteil für seine Mitglieder und hat sich daher dafür eingesetzt. Wir freuen uns, dass ein Teilerfolg erzielt werden konnte und Einzelunternehmen von dieser Reglung nun ausgenommen werden.