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Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: geplante Senkung der Schwelle

5. Dezember 2024

Die geltenden Bestimmungen des Obligationenrechts betreffend die „Transparenz über nichtfinanzielle Belange” (Art. 964a – 964c OR) werden überarbeitet bzw. ergänzt, um sie an die EU-Richtlinie 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen anzupassen.

Der Anwendungsbereich der Regelung soll erweitert werden, indem der Schwellenwert „Vollzeitstellen” von bisher 500 auf 250 gesenkt wird. Neu soll es genügen, wenn zwei der drei Schwellenwerte (Vollzeitstellen, Umsatzerlös und Bilanzsumme) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind. Die Möglichkeit, auf die Berichterstattung verzichten zu können (Comply or explain-Ansatz), entfällt. Der Umfang der Angaben über Nachhaltigkeitsaspekte wird erweitert und präzisiert. Im Unterschied zu den Unternehmen in der EU sollen die Unternehmen in der Schweiz die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen gleichwertigen Standard zu orientieren. Der Bundesrat bezeichnet diese Standards in einer Verordnung.

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 26.6.2024 eröffnet und am 17.10.2024 abgeschlossen. Der Ergebnisbericht liegt noch nicht vor.

  • Von dieser Änderung werden auch Mitglieder unseres Verbandes betroffen sein. Daneben gibt es zahlreiche Unternehmen, die unabhängig von den gesetzlichen Pflichten einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Um unsere Mitglieder angemessen zu unterstützen, werden wir in Kürze ein grobes Raster für einen Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung stellen. Eine separate Information an unsere Mitglieder folgt im Dezember oder zu Beginn des neues Jahres.