Expo-Event
Polit Corner

Die GeschĂ€fte im Überblick

Die Swiss LiveCom Association EXPO EVENT agiert als starker lobbyistischer Partner fĂŒr die Schweizer Live-Kommunikationsbranche. Sie setzt sich aktiv auf nationaler Ebene fĂŒr die politischen Interessen ihrer Mitglieder ein, insbesondere indem sie:

  • Gesetzgebungsprozesse begleitet und Einfluss auf politische Entscheide nimmt

  • Verbandsstimmen bĂŒndelt und gemeinsam mit PartnerverbĂ€nden Druck auf Bundesebene ausĂŒbt

  • Mitglieder mit Briefings, Beratung und Dokumentvorlagen unterstĂŒtzt

 

Die GeschĂ€fte im Überblick:

  • SRG-Initiative
  • Revision der Brandschutzvorschriften
  • Teilrevision des Epidemiengesetzes
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
  • Senkung der ZinssĂ€tze fĂŒr Covid-19-Kredite
  • Pa. Iv. 20.406 Silberschmidt: Arbeitslosenversicherung
  • Motion 23.3842 Gapany: Covid-19-HĂ€rtefĂ€lle

Fokus

Politisch setzen wir uns fĂŒr die Anliegen von dir und deinem Unternehmen ein. Aktuell stehen folgende Dossiers im Fokus.

Vernehmlassung l Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten

Hier finden Sie die Information und die Stellungnahme der SMPA zur Vernehmlassung 25.434 Pa. Iv. WBK-S. Urheberrechte. FĂŒr eine klare Rechteverwertung bei Konzerten. Wir unterstĂŒtzen die SMPA in dieser wichtigen Frage, haben aber von einer eigenen Stellungnahme als Verband abgesehen.

 

Neue Brandschutzvorschriften – wie weiter?

Zum Entwurf der neuen Brandschutzvorschriften („BSV 2026“) wurde im September 2025 eine technische Vernehmlassung gestartet, an der wir uns als Verband beteiligten. Um die Anliegen unserer Mitglieder gezielt einzubringen, haben wir imItaliano Q4 2025 zwei Workshops durchgefĂŒhrt. Im Fokus standen insbesondere verbindlichere und praxistaugliche Regelungen fĂŒr temporĂ€re Bauten und Baustoffe sowie der Wunsch nach einer einheitlichen Behördenpraxis.

Anfangs MĂ€rz hat das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse IOTH kommuniziert, dass es fĂŒr die PrĂŒfung der RĂŒckmeldungen aus der technischen Vernehmlassung sowie der Erkenntnisse der verheerenden Brandkatastrophe von Crans Montana mehr Zeit einrĂ€umen will. Der Zeitplan wurde entsprechend angepasst (6 Monate Aufschub), die Inkraftsetzung der totalrevidierten Brandschutzvorschriften ist nun fĂŒr den September 2027 vorgesehen. Die grundsĂ€tzliche Stossrichtung des risikobasierten Ansatzes erachtet das IOTH nach wie vor als richtig. Festhalten will das IOTH auch an einer Vereinheitlichung des Vollzugs – eine wichtige Voraussetzung, um die Brandschutzvorschriften schweizweit kompetent und konsequent umzusetzen. Als Sofortmassnahme beschloss das IOTH zudem ein schweizweites Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in öffentlich zugĂ€nglichen RĂ€umen. Davon ausgenommen bleiben die bereits heute bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern. Diese Anpassung wurde per 1. April 2026 in Kraft gesetzt.

Medienmitteilung

Sobald seitens VKF weitere Informationen vorliegen, werden wir entscheiden können, zu welchen ausgewÀhlten Themen der Verband (ggf. in Zusammenarbeit mit dem svtb) kompakte MerkblÀtter im Rahmen der Umsetzung der BSV 2026 erstellen wird.

 

Parlament will Unternehmer bei Arbeitslosigkeit besser absichern

Die parlamentarische Initiative verlangte, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die in arbeitgeberĂ€hnlicher Stellung sind und BeitrĂ€ge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, im Falle von Arbeitslosigkeit ebenfalls einen sofortigen EntschĂ€digungsanspruch wie alle anderen Angestellten haben. Dasselbe soll fĂŒr den Zugang zur Kurzarbeit gelten. Alternativ soll den arbeitgeberĂ€hnlichen Personen - analog den SelbstĂ€ndigerwerbenden einer Einzelfirma - die Wahlmöglichkeit gegeben werden, fĂŒr sich auf ALV BeitrĂ€ge und entsprechende Versicherungsleistungen zu verzichten.

Der Nationalrat stimmte dem Entwurf fĂŒr eine entsprechende Änderung im Bundesgesetz ĂŒber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die InsolvenzentschĂ€digung am 13.6.2024 zu (121 Ja, 65 Nein, 5 Enthaltungen). Der StĂ€nderat wies den Gesetzesentwurf am 16.09.2024 an seine Kommission zurĂŒck. Dies mit dem Auftrag, eine RegulierungsfolgenabschĂ€tzung vorzunehmen und die MissbrauchsbekĂ€mpfung zu verstĂ€rken. Sobald die Kommission einen Entscheid gefĂ€llt hat, wird der StĂ€nderat darĂŒber zu befinden haben.

 

SRG-Initiative | Volksabstimmung am 8. MĂ€rz 2026

Am 8. MÀrz hat die Stimmbevölkerung die SRG-Initiative «200 Franken sind genug!» mit rund 62% deutlicher abgelehnt, als erwartet worden war.  Unser Einsatz hat sich gelohnt. Die offizielle Stellungnahme (Medienmitteilung vom 2. Februar 2026), welche wir gemeinsam mit anderen VerbÀnden aus der Allianz der Veranstaltungsbranche zum Thema veröffentlicht haben, fand breite Beachtung.

Wir haben die Initiative klar abgelehnt, da sie die Vielfalt kultureller und sportlicher Live-Veranstaltungen gefĂ€hrdet und der Schweizer LiveCom-Branche sowie vielen KMU geschadet hĂ€tte. Wir haben daher auch die vom Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung beschlossene schrittweise Senkung  der Haushaltsabgabe auf CHF 300 pro Jahr bekĂ€mpft. Als weiterhin unterstĂŒtzungswĂŒrdig erachten wir aber die vorgesehene Befreiung weiterer Unternehmen von der Abgabepflicht, indem der jĂ€hrliche Mindestumsatz hierfĂŒr auf CHF 1,2 Mio. hinaufgesetzt wird. Damit werden Unternehmen mit vergleichsweise geringem Umsatz finanziell entlastet. Unsere Branche kennt viele kleine und mittlere Unternehmen, die davon profitieren wĂŒrden.

SRG-Initiative

Volksabstimmung am 8. MĂ€rz 2026

Die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» fordert eine Senkung der GebĂŒhren fĂŒr Radio und Fernsehen von aktuell 335 auf 200 Franken pro Jahr und eine vollstĂ€ndige Befreiung der Unternehmen von der Abgabe. Am 8. MĂ€rz wird das Volk ĂŒber die Initiative abstimmen.

Wir lehnen die Initiative, welche ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangt, ohne wenn und aber ab:

  • Die als Halbierungsinitiative bekannte Vorlage bedroht die QualitĂ€t und Vielfalt unsers öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ernsthafter Weise. Eine radikale Reduktion der GebĂŒhren hĂ€tte weitreichende negative Konsequenzen fĂŒr zahlreiche kulturelle und sportliche Live-Veranstaltungen in der Schweiz, welche auch auf die mediale UnterstĂŒtzung durch öffentlich-rechtliche Medien angewiesen sind. Die SRG spielt mit ihren wichtigen BeitrĂ€gen zur Promotion und somit indirekt zur Finanzierung solcher Live-Veranstaltungen eine zentrale Rolle. Dies nicht nur bei Live-Übertragungen von sportlichen GrossanlĂ€ssen wie Skirennen und Schwingfesten oder von kulturellen Grossveranstaltungen, sondern auch bei mittelgrossen und kleineren Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport, fĂŒr welche eine breite mediale Berichterstattung entscheidend fĂŒr die Sichtbarkeit und den Erfolg ist. Mit weniger Mitteln könnten viele dieser Veranstaltungen nicht mehr in gewohntem Umfang - oder zum Teil gar nicht mehr - stattfinden. Dies wĂŒrde deutliche Einschnitte bei kulturellen und sportlichen Live-Veranstaltungen bewirken, die langfristige Planung und DurchfĂŒhrung vieler kultureller Projekte gefĂ€hrden und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz damit erheblich beschĂ€digen.
  • Die SRG ist ein wichtiger Auftraggeber und Partner fĂŒr die Schweizer LiveCom Branche. UnzĂ€hlige lokal verankerte Schweizer KMU und ihre Zulieferer sind in unserer weitverzweigten Branche tĂ€tig und wĂ€ren von Einsparungen aufgrund einer radikalen Reduktion der GebĂŒhren besonders betroffen: Festival- und Konzertveranstalter, Messeorganisatoren, Stadionbetreiber, Kongresszentren, Konzert- und Eventlocations, TheaterhĂ€user, Sportarenen, Eventagenturen, Veranstaltungstechniker, Produktionsfirmen, Zelt- und Messestandbauern, Catering-Unternehmen und viele mehr. Weniger finanzielle Mittel wĂŒrden zu einem RĂŒckgang der Anzahl und QualitĂ€t von Veranstaltungen fĂŒhren – mit direkten und einschneidenden Folgen fĂŒr die Veranstaltungsbranche und ihre Zulieferer. ArbeitsplĂ€tze könnten gefĂ€hrdet und die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmen deutlich geschwĂ€cht werden.
  • DarĂŒber hinaus darf nicht vergessen werden, dass die gesamte Wirtschaft von grossen Live-Veranstaltungen profitiert.  Der ESC 2025 in Basel hat die wirtschaftlichen Effekte solcher GrossanlĂ€sse auf Tourismus, Hotellerie, Gastronomie und die lokale Wirtschaft eindrĂŒcklich aufgezeigt. GemĂ€ss offiziellen Angaben löste der Anlass in der Schweiz einen Umsatz von 248 Millionen Schweizer Franken aus und brachte der Region Basel 53 Millionen Franken an Wertschöpfung.

Der Bundesrat hat zudem bereits im Vorfeld beschlossen, die Haushaltsabgabe auf dem Verordnungsweg bis ins Jahr 2029 schrittweise auf CHF 300 pro Jahr zu senken. UnterstĂŒtzung verdient die vorgesehene Befreiung weiterer Unternehmen von der Abgabepflicht, indem der jĂ€hrliche Mindestumsatz hierfĂŒr auf CHF 1,2 Mio. hinaufgesetzt wird. Damit werden Unternehmen mit vergleichsweise geringem Umsatz finanziell entlastet. Unsere Branche kennt viele kleine und mittlere Unternehmen, die davon profitieren wĂŒrden.

AnkĂŒndigung:

In den kommenden Tagen wird Swiss LiveCom Association EXPO EVENT gemeinsam mit anderen VerbĂ€nden aus der Allianz der Veranstaltungsbranche eine offizielle Stellungnahme zum Thema veröffentlichen. Die Allianz wurde zu Beginn der Pandemie im Jahr 2021 gegrĂŒndet, bĂŒndelt die Interessen der Gesamtbranche und vertritt diese gegen aussen. So soll sichergestellt werden, dass unsere sehr heterogene Branche ihre Anliegen vereint gegenĂŒber Behörden und Medien kommunizieren kann. Die in der Allianz vertretenen VerbĂ€nde reprĂ€sentieren ein weitverzweigtes Netzwerk von Unternehmen, von Messeorganisatoren ĂŒber Eventagenturen, Festival- und Konzertveranstaltern, Stadienbetreibern, Konzert- und Eventlocations, TheaterhĂ€usern bis hin zu Veranstaltungstechnik- und Produktionsfirmen, Zelt- und Messestandbauern sowie Cateringunternehmen.

Revision der Brandschutzvorschriften

Am 31. Oktober 2025 haben wir unter der fachkundigen Leitung eines Brandschutzexperten einen Workshop zur vorgesehenen Revision der Brandschutzvorschriften durchgefĂŒhrt. Ziel war es, die BedĂŒrfnisse und Bedenken unserer Mitglieder zum ersten Entwurf der neuen Vorschriften zu sammeln und diese kanalisiert in die politische Vernehmlassung einzuspeisen.

Der Workshop war mit rund 20 Teilnehmern sehr gut besucht. Die Diskussionen standen wie erwartet im Spannungsfeld zwischen mehr Eigenverantwortung und dem Wunsch nach einer berechenbaren und einheitlichen zukĂŒnftigen Behördenpraxis, insbesondere was temporĂ€re Bauten und Baustoffe betrifft. Auch wurde vielfach der Wunsch geĂ€ussert, dass sich der Verband zu gegebener Zeit aktiv um MerkblĂ€tter zu spezifischen Themen kĂŒmmert.

Im Nachgang des Workshops wurde beschlossen, dass der Verband im Rahmen der Vernehmlassung eine Eingabe macht und verbindlichere Normen fĂŒr unsere Branche verlangt, insbesondere in den Bereichen temporĂ€re Bauten und Baustoffe. Um dies zu konkretisieren, fand am 12. Dezember ein weiterer Workshop statt, der von unseren SchwesterverbĂ€nden SVTB und Schweizer BĂŒhnenverband organisiert wurde und zu dem wir freundlicherweise zwei Vertreter delegieren durften.

Wir danken allen Mitgliedern, die sich aktiv in die beiden Workshops eingebracht haben, herzlich fĂŒr ihr wertvolles Mitwirken zu Gunsten der gesamten Branche. Es ist wichtig, dass sich unser Verband dadurch bereits auf technischer Stufe in den Gesetzgebungsprozess einbringen und so dazu beitragen kann, dass möglichst pragmatische und praxistaugliche Regelungen entstehen.

Das Interkantonale Organ fĂŒr technische Handelshemmnisse IOTH (Konkordat der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone) hat am 05.01.2026 beschlossen, dass vor dem Hintergrund des tragischen Brandes in Crans-Montana beim Projekt „Brandschutzvorschriften 2026“ ein Marschhalt eingelegt wird. Im Auftrag des IOTH revidiert die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF seit 2018 die Schweizerischen Brandschutzvorschriften. Der Entwurf der neuen Brandschutzvorschriften befindet sich wie erwĂ€hnt derzeit in der technischen Vernehmlassung. Die VKF hat entschieden, dass die Vernehmlassung bis zum 11. Januar 2026 ordnungsgemĂ€ss fortgesetzt wird, damit die RĂŒckmeldungen in die weiteren Arbeiten, in welche Richtung die auch gehen mögen, einfliessen können. Entsprechend haben wir als Verband am 11. Januar 2026 termingerecht unsere Eingabe zu Handen der VKF ĂŒbermittelt. Die Eingabe konzentriert sich auf verbindlichere Regelungen fĂŒr unsere Branche in den Bereichen temporĂ€re Bauten und Baustoffe sowie auf weitere Punkte.

Teilrevision des Epidemiengesetzes

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im MÀrz 2024 gemeinsam mit anderen VerbÀnden eine Vernehmlassungsantwort eingereicht

Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung steht noch aus

  • Der Verband begrĂŒsst die Teilrevision des Epidemiengesetzes.
  • Bei einer Epidemie sind die involvierten Kreise – insbesondere die direkt betroffenen WirtschaftsverbĂ€nde – frĂŒhzeitig in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Dies garantiert einen pragmatischen Ansatz. Dadurch kann vermieden werden, dass praxisfremde und bĂŒrokratisch starre Anordnungen hoheitlich ĂŒber die Köpfe der Sozialpartner und Direktbetroffenen bzw. deren BranchenverbĂ€nde verfĂŒgt werden.
  • Wenn der Staat qua seiner hoheitlichen Gewalt bei Epidemien wirtschaftliches Handeln ganz oder teilweise verbietet, ist eine darauf zurĂŒckzufĂŒhrende Wirtschaftseinbusse bei juristischen Personen, bzw. im Erwerbsausfall bei natĂŒrlichen Personen, fĂŒr die Dauer der behördlich verfĂŒgten EinschrĂ€nkungen zu entschĂ€digen. HierfĂŒr braucht es eine gesetzliche Grundlage im EpG.
  • Die vorgeschlagenen Finanzhilfen an Unternehmen aufgrund von Massnahmen nach Art. 6c oder 7 EpG sind viel zu restriktiv. Neben KurzarbeitsentschĂ€digung, Corona-Erwerbsersatz und ÜberbrĂŒckungskredite ist im EpG auch vorzusehen, dass insbesondere auch HĂ€rtefallprogramme ausgerichtet werden können.
  • FĂŒr die Art. 70a bis und mit Art. 70g des Vorentwurfes machen wir konkrete AbĂ€nderungsvorschlĂ€ge (vgl. Buchstabe C, Ziffer 2, Buchstabe c unserer Eingabe).
  • Nebst Änderungen im EpG schlagen wir zusĂ€tzlich Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) vor (vgl. Buchstabe C, Ziffer 2, Buchstabe d unserer Eingabe).

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

  • Nachdem das Parlament am 19. Juni 2020 im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur zuvor abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative beschlossen hatte, wurden per 1. Januar 2022 Bestimmungen fĂŒr einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt ins Obligationenrecht eingefĂŒhrt. Darin enthalten ist auch der Regelungsbereich „Transparenz ĂŒber nichtfinanzielle Belange” (Art. 964a-964c OR). Die entsprechenden Bestimmungen hat der Bundesrat konkretisiert, indem er per 1. Januar 2024 die Verordnung ĂŒber die Berichterstattung ĂŒber Klimabelange in Kraft gesetzt hat.
  • Damit werden die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht prĂ€zisiert, um sie an die EU-Standards hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen anzupassen (European Sustainability Reporting Standards ESRS und International Sustainability Standards Board ISSB). Unternehmen, die aufgrund ihrer GeschĂ€ftstĂ€tigkeit im EU-Binnenmarkt durch seine extraterritoriale Wirkung ESRS anwenden mĂŒssen, erhalten so Rechtssicherheit, dass sie auch die Schweizer Anforderungen erfĂŒllen. Andere Unternehmen sollen den pragmatischeren ISSB Standard als Alternative nutzen können.
  • GrundsĂ€tzlich ist vorgesehen, dass der Schwellenwert „Vollzeitstellen” von bisher 500 auf 250 gesenkt wird. Neu soll es genĂŒgen, wenn zwei der drei Schwellenwerte (Vollzeitstellen, Umsatzerlös und Bilanzsumme) in zwei aufeinanderfolgenden GeschĂ€ftsjahren erfĂŒllt sind. Die Möglichkeit, auf die Berichterstattung verzichten zu können (Comply or explain-Ansatz), entfĂ€llt. Der Umfang der Angaben ĂŒber Nachhaltigkeitsaspekte wird zudem erweitert und prĂ€zisiert. Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision „Verordnung ĂŒber die Berichterstattung ĂŒber Klimabelange” endete am 21. MĂ€rz 2025.

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Informationen und Angebot fĂŒr Mitglieder

Von der Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen, werden auch Mitglieder unseres Verbandes betroffen sein. Daneben gibt es zahlreiche Unternehmen, die unabhÀngig von den gesetzlichen Pflichten einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen.

Um unsere Mitglieder angemessen zu unterstĂŒtzen, stellt Swiss LiveCom Association EXPO EVENT interessierten Mitgliedern ein grobes Raster fĂŒr einen Nachhaltigkeitsbericht zur VerfĂŒgung. Die Vorlage wurde von acting responsibly AG, unserem Partner fĂŒr die ISO-Zertifizierung, exklusiv fĂŒr unseren Verband entwickelt. Es besteht jedoch keinerlei GewĂ€hr, dass die aufgefĂŒhrten Anforderungen in dieser Vorlage alle aktuellen und zukĂŒnftigen gesetzlichen Anforderungen erfĂŒllen.

Wir empfehlen Ihnen, sich durch diesen Prozess durch unseren Partner acting responsibly AG professionell beraten und begleiten zu lassen. Als Mitglied erhalten Sie kostenlos eine einstĂŒndige Erstberatung. Anmeldungen fĂŒr die kostenlose Erstberatung werden im Sekretariat der Swiss LiveCom Association EXPO EVENT unter info@expo-event.ch entgegengenommen.

Senkung der ZinssĂ€tze fĂŒr Covid-19-Kredite

  • Schreiben an das Eidg. Finanzdepartement: Am 6. Februar 2025 hat Swiss LiveCom Association EXPO EVENT gemeinsam mit anderen VerbĂ€nden (unter anderem GastroSuisse, HotellerieSuisse und Schweizerischer Baumeisterverband) das Eidgenössische Finanzdepartement angeschrieben. Dieses soll beim Bundesrat per 31. MĂ€rz beantragen, die Zinsen fĂŒr Covid-19-Kredite unter 500‘000 Franken komplett zu streichen und solche ĂŒber 500‘000 Franken auf 0,5 Prozent zu senken. In einem Antwortschreiben wurde mitgeteilt, dass der Antrag des Finanzdepartements an den Bundesrat die Zinsentwicklung berĂŒcksichtigen werde.
  • Medienmitteilung 24. Februar 2025: Am 24.02.2025 haben die involvierten VerbĂ€nde eine Medienmitteilung versendet.  Darin wird fĂŒr das Gewerbe der am meisten betroffenen Branchen eine Streichung von Zinsen fĂŒr Covid-19-Kredite gefordert, da diese unter den aktuell viel zu hohen Zinsen leiden.
  • Senkung der Zinsen fĂŒr Covid-19-Kredite: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. MĂ€rz 2025 beschlossen, die ZinssĂ€tze fĂŒr die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. MĂ€rz 2025 zu senken. FĂŒr Kredite bis 500’000 Franken sind neu 0,25 Prozent und fĂŒr Kredite ĂŒber 500'000 Franken 0,75 Prozent zu entrichten.
  • Medienmitteilung 21. MĂ€rz 2025: Am 21.03.2025 haben die involvierten VerbĂ€nde eine weitere Medienmitteilung versendet. Darin wird der Entscheid des Bundesrates, die Zinsen fĂŒr Covid-19-Kredite zu senken, einerseits begrĂŒsst. Gleichzeitig wird kommuniziert, dass die VerbĂ€nde die KĂŒrzungen fĂŒr unzureichend halten und eine RĂŒckkehr zum ursprĂŒnglichen Niveau der Zinsen fordern.

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Auszug Medienmitteilung

Im FrĂŒhjahr 2020 hatte der Bund Unternehmen kostengĂŒnstige Kredite gewĂ€hrt. Hintergrund waren die wirtschaftlichen EinschrĂ€nkungen durch die Pandemie. Im MĂ€rz 2023 hob der Bundesrat wegen des gestiegenen Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank die ZinssĂ€tze von 0 bzw. 0,5 Prozent auf 1,5 bzw. 2 Prozent an. Nun ist der SNB-Leitzins innerhalb eines Jahres um 1,25 Prozentpunkte gesunken.

Die Zinsen fĂŒr Covid-19-Kredite kann der Bundesrat gemĂ€ss SolidarbĂŒrgschaftsgesetz jeweils per 31. MĂ€rz anpassen. In der Debatte zu diesem Gesetz versprach der Bundesrat, dass er sich bei allfĂ€lligen Zinsanpassungen «mit Sicherheit zugunsten von 100’000 KMU und nicht zugunsten von 123 Banken entscheiden» wird. Wir nehmen den Bundesrat beim Wort, denn aktuell profitieren die Banken. Sie erhalten gĂŒnstig Geld von der Nationalbank und einen zu hohen Zins fĂŒr laufende Covid-19-Kredite. Dabei tragen sie wenig Risiko, weil sie die Kredite grossmehrheitlich auf die BĂŒrgschaftsorganisationen abwĂ€lzen können. Deshalb mĂŒssten Covid-19-Kredite eigentlich deutlich tiefer verzinst werden als Marktkredite.

Pa. Iv. 20.406 Silberschmidt: Arbeitslosenversicherung

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im November 2023 die Kommission fĂŒr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) angeschrieben und sich fĂŒr eine UnterstĂŒtzung der Mehrheitsvariante der Kommission ausgesprochen.

  • Titel Pa. Iv. 20.406: Unternehmerinnen und Unternehmer, welche BeitrĂ€ge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.
  • Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die in arbeitgeberĂ€hnlicher Stellung sind und BeitrĂ€ge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, im Falle von Arbeitslosigkeit ebenfalls einen sofortigen EntschĂ€digungsanspruch wie alle anderen Angestellten haben. Dasselbe soll fĂŒr den Zugang zur Kurzarbeit gelten. Alternativ soll den arbeitgeberĂ€hnlichen Personen - analog den SelbstĂ€ndigerwerbenden einer Einzelfirma - die Wahlmöglichkeit gegeben werden, fĂŒr sich auf ALV BeitrĂ€ge und entsprechende Versicherungsleistungen zu verzichten.
  • Der Nationalrat stimmte dem Entwurf fĂŒr eine entsprechende Änderung im Bundesgesetz ĂŒber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die InsolvenzentschĂ€digung am 13.6.2024 zu (121 Ja, 65 Nein, 5 Enthaltungen). Der StĂ€nderat wies den Gesetzesentwurf am 16.09.2024 an seine Kommission zurĂŒck. Dies mit dem Auftrag, eine RegulierungsfolgenabschĂ€tzung vorzunehmen und die MissbrauchsbekĂ€mpfung zu verstĂ€rken. Sobald die Kommission einen Entscheid gefĂ€llt hat, wird der StĂ€nderat darĂŒber zu befinden haben.
  • Der Verband sieht in der parlamentarischen Initiative einen Vorteil fĂŒr seine Mitglieder und wird deshalb weiter darauf hinarbeiten, dass eine GesetzesĂ€nderung umgesetzt wird.