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Covid-19-Härtefallhilfen: Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen gelten nicht mehr als Verstösse

5. Dezember 2024

Die Motion 23.3842 Gapany verlangte, Massnahmen zu ergreifen, damit ein Unternehmensgewinn aufgrund der Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr einem Liquiditätsabfluss gleichgesetzt ist, welcher aufgrund der Covid-19-Härtefallverordnung verboten ist. Unternehmen, die eine Covid-19-Härtefallunterstützung erhalten haben, dürfen während vier Jahren keine Dividenden ausschütten.

Mit der Annahme der Motion im Mai dieses Jahres hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Liquidationsdividenden von diesem Verbot auszunehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 beschlossen, die Motion so umzusetzen, dass auf Bundesebene sämtliche Liquidationsdividenden bei Einzelunternehmen nicht mehr als Verstoss gegen das Dividendenverbot gelten.

Der Verband sah im Vorstoss Gapany einen Vorteil für seine Mitglieder und hat sich daher dafür eingesetzt. Wir freuen uns, dass ein Teilerfolg erzielt werden konnte und Einzelunternehmen von dieser Reglung nun ausgenommen werden.