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Drohnen

24. Mai 2023
Um eine Drohne legal zu fliegen, müssen einige Regeln eingehalten werden. Wir haben einige Informationen für euch zusammengestellt.

Die Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL bietet sowohl Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten sowie Veranstaltern, die mit Anfragen rund um das Thema Drohnen konfrontiert werden, umfassende Informationen. Der Drohnenguide liefert eine gute grafische Übersicht über die geltenden Regeln und gibt Auskunft, in welchen Fällen ein Drohnenflug bewilligungspflichtig wird. Zudem liefert ein ausführliches FAQ Antworten auf viele Fragen zur Drohnenregulierung.

Die Schweiz übernahm per 1. Januar 2023 die EU-Drohnenregulierung. In der offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligungen des BAZL geflogen werden können. Die offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien: A1 (unter 250g resp. 900g), A2 (unter 4kg), A3 (unter 25kg). Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Hier werden die wichtigsten Elemente illustriert, die zu beachten sind.

Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig. Die Drohne wird dann in der speziellen Kategorie betrieben. Das korrekte Ausfüllen des Antragsformulars für eine Bewilligung ist sehr aufwändig und komplex und erfordert deshalb häufig die Hilfe einer Fachperson. Die Geschäftsstelle hat gute Erfahrungen gemacht mit v2sky. Selbstverständlich gibt es auch andere geeignete und kompetente Anbieter.