Offener Brief der Schweizer Messeplätze
Antrag für die kontrollierte Bewilligung von Messen
ab 1. August 2020
Der Bundesrat hat auf die Coronavirus-Pandemie entschieden und mit umfassenden Massnahmen reagiert. Der Verband und die Messeplätze der Schweiz unterstützen dieses Vorgehen sehr, denn Gesundheit und Sicherheit für Ausstellende, Besuchende, Partner und Mitarbeitende haben für uns oberste Priorität.
Messen und Kongresse sind für viele Branchen der Wirtschaft ein wichtiges Marketing- und Absatzförderungsinstrument und haben deshalb eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Wirtschaft braucht Fach- und Publikumsplattformen, um schnell und effizient wieder neue Kunden zu finden, was gerade in der jetzigen Situation für viele Branchen zur raschen Erholung sehr wichtig ist. Leitmessen sind für ganze Industriezweige unersetzbar. Fachmessen und Kongresse im B2B-Bereich helfen Zulieferbetrieben, ihre Innovationen schneller zum Kunden zu bringen, um der schweizerischen Industrie den Wettbewerbsvorteil zu erhalten. Auch Publikumsmessen sind für regionale und lokale Unternehmungen wichtige Absatzkanäle.
Die Messe- und Kongressveranstalter und die betroffenen Wirtschaftsbranchen waren von den seitens Bundesrat verordneten Massnahmen als Erste und vollumfänglich betroffen. De Facto hat die Messebranche seit dem 28. Februar 2020 ein Berufsverbot auf unbestimmte Zeit. Die Schweiz zählt jährlich rund 220 Messen mit insgesamt rund 5,4 Millionen Besuchenden. Die direkte Wertschöpfung der Messewirtschaft beläuft sich auf rund 770 Mio. CHF.
Die Messeindustrie ist zudem ein Teil eines komplexen Ökosystems (Messebau, Veranstaltungstechnik, Hotellerie und Gastronomie) und erzielt eine Bruttowertschöpfung
mit dem ermittelten Faktor 7 bei rund 5,4 Mrd. CHF (Stand 2018).
Wir fordern deshalb eine schrittweise Wiederöffnung der Messe- und Kongressveranstaltungen unter klar definierten Bedingungen. Der erarbeitete Massnahmenkatalog zeigt auf, wie die Durchführung von Messen und die damit verbundene wirtschaftsbelebende Wirkung unter klar definierten Auflagen ausgestaltet werden kann. Die Dringlichkeit unseres Antrags basiert auf folgenden Begründungen:
- Differenzierung von Messen und Kongressen gegenüber anderen Grossveranstaltungen aufgrund deren wirtschaftlicher Bedeutung
Messen und Kongresse sind Informations- und Netzwerkplattform, Absatzkanal sowie Innovationsdrehscheibe und stehen für den vertrauensbildenden persönlichen Kontakt. Die Besuchenden können auf Messen und Kongressen akkreditiert und Besucherströme kontrolliert und gesteuert werden. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es von grösster Bedeutung, auch in Zukunft das hocheffiziente Instrument Messe nutzen zu können. Darüber hinaus sind Messen ein effektives und besonders schnelles Mittel zur Unterstützung der Konjunkturerholung nach wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
- Umsetzung und Einhaltung spezifischer Sicherheitsstandards ist bei Messen gegeben
Die infrastrukturellen und organisatorischen Gegebenheiten der Messen auf unseren Messeplätzen können das geforderte Distanzgebot und die Nachvollziehbarkeit von Kontakten vollumfänglich sicherstellen. Der von uns gemeinsam erarbeitete und vorgelegte Massnahmenkatalog ist dazu geeignet, eine sichere Durchführung von Messen ab August 2020 unter Beachtung der vom BAG vorgegebenen Abstands- und Schutzmassnahmen zu gewährleisten. Die Genehmigungsfähigkeit von Messen sollte dabei nicht von einer absoluten Besucherzahl, sondern von einem Flächenschlüssel pro Besucher und anderen im Anhang erläuterten räumlichen Gegebenheiten und Schutzmassnahmen abhängen.
Im Hinblick auf die unbedingt erforderliche Wiederanlaufperspektive des gesamten Ökosystem Messe in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen ersuchen wir den Bundesrat dringend, Planungssicherheit zu gewährleisten, indem Standards und Vorschriften für die kontrollierte Durchführung von Messen ab August 2020 eingeführt werden.
Dabei verpflichten sich die unterzeichnenden Messeplätze unter Wahrung ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Ausstellenden, Besuchenden, Dienstleistenden und Mitarbeitenden, zu einer professionellen und umfänglichen Umsetzung des ergänzenden Massnahmen-katalogs. Für eine allfällige Verfeinerung oder Konkretisierung der einzuhaltenden Kriterien, stellen wir unsere Expertise sehr gerne zur Verfügung. Im Hinblick auf das stufenweise Wieder-Anfahren der Schweizer Wirtschaft möchten wir Sie bitten, die Schweizer Messewirtschaft mit ihren unterschiedlichen Akteuren in diese Strategie miteinzubeziehen.
Mit freundlichen Grüssen
EXPO EVENT Swiss LiveCom Association und die Messeplätze der Schweiz