Expo-Event
Polit Corner

Die Swiss LiveCom Association EXPO EVENT agiert als starker lobbyistischer Partner für die Schweizer Live-Kommunikationsbranche. Sie setzt sich aktiv auf nationaler Ebene für die politischen Interessen ihrer Mitglieder ein, insbesondere indem sie:

  • Gesetzgebungsprozesse begleitet und Einfluss auf politische Entscheide nimmt

  • Verbandsstimmen bündelt und gemeinsam mit Partnerverbänden Druck auf Bundesebene ausübt

  • Mitglieder mit Briefings, Beratung und Dokumentvorlagen unterstützt

 

Die Geschäfte im Überblick:

  • SRG-Initiative
  • Revision der Brandschutzvorschriften
  • Teilrevision des Epidemiengesetzes
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
  • Senkung der Zinssätze für Covid-19-Kredite
  • Pa. Iv. 20.406 Silberschmidt: Arbeitslosenversicherung
  • Motion 23.3842 Gapany: Covid-19-Härtefälle

Politisch setzen wir uns für die Anliegen von dir und deinem Unternehmen ein. Aktuell stehen folgende Dossiers im Fokus.

SRG-Initiative | Volksabstimmung am 8. März 2026

Die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» fordert eine Senkung der Gebühren für Radio und Fernsehen von aktuell 335 auf 200 Franken pro Jahr und eine vollständige Befreiung der Unternehmen von der Abgabe. Am 8. März wird das Volk über die Initiative abstimmen.

Wir lehnen die Initiative, welche ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangt, ohne wenn und aber ab:

  • Die als Halbierungsinitiative bekannte Vorlage bedroht die Qualität und Vielfalt unsers öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ernsthafter Weise. Eine radikale Reduktion der Gebühren hätte weitreichende negative Konsequenzen für zahlreiche kulturelle und sportliche Live-Veranstaltungen in der Schweiz, welche auch auf die mediale Unterstützung durch öffentlich-rechtliche Medien angewiesen sind. Die SRG spielt mit ihren wichtigen Beiträgen zur Promotion und somit indirekt zur Finanzierung solcher Live-Veranstaltungen eine zentrale Rolle. Dies nicht nur bei Live-Übertragungen von sportlichen Grossanlässen wie Skirennen und Schwingfesten oder von kulturellen Grossveranstaltungen, sondern auch bei mittelgrossen und kleineren Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport, für welche eine breite mediale Berichterstattung entscheidend für die Sichtbarkeit und den Erfolg ist. Mit weniger Mitteln könnten viele dieser Veranstaltungen nicht mehr in gewohntem Umfang - oder zum Teil gar nicht mehr - stattfinden. Dies würde deutliche Einschnitte bei kulturellen und sportlichen Live-Veranstaltungen bewirken, die langfristige Planung und Durchführung vieler kultureller Projekte gefährden und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz damit erheblich beschädigen.
     
  • Die SRG ist ein wichtiger Auftraggeber und Partner für die Schweizer LiveCom Branche. Unzählige lokal verankerte Schweizer KMU und ihre Zulieferer sind in unserer weitverzweigten Branche tätig und wären von Einsparungen aufgrund einer radikalen Reduktion der Gebühren besonders betroffen: Festival- und Konzertveranstalter, Messeorganisatoren, Stadionbetreiber, Kongresszentren, Konzert- und Eventlocations, Theaterhäuser, Sportarenen, Eventagenturen, Veranstaltungstechniker, Produktionsfirmen, Zelt- und Messestandbauern, Catering-Unternehmen und viele mehr. Weniger finanzielle Mittel würden zu einem Rückgang der Anzahl und Qualität von Veranstaltungen führen – mit direkten und einschneidenden Folgen für die Veranstaltungsbranche und ihre Zulieferer. Arbeitsplätze könnten gefährdet und die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmen deutlich geschwächt werden.
     
  • Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass die gesamte Wirtschaft von grossen Live-Veranstaltungen profitiert.  Der ESC 2025 in Basel hat die wirtschaftlichen Effekte solcher Grossanlässe auf Tourismus, Hotellerie, Gastronomie und die lokale Wirtschaft eindrücklich aufgezeigt. Gemäss offiziellen Angaben löste der Anlass in der Schweiz einen Umsatz von 248 Millionen Schweizer Franken aus und brachte der Region Basel 53 Millionen Franken an Wertschöpfung.
     

Der Bundesrat hat zudem bereits im Vorfeld beschlossen, die Haushaltsabgabe auf dem Verordnungsweg bis ins Jahr 2029 schrittweise auf CHF 300 pro Jahr zu senken. Unterstützung verdient die vorgesehene Befreiung weiterer Unternehmen von der Abgabepflicht, indem der jährliche Mindestumsatz hierfür auf CHF 1,2 Mio. hinaufgesetzt wird. Damit werden Unternehmen mit vergleichsweise geringem Umsatz finanziell entlastet. Unsere Branche kennt viele kleine und mittlere Unternehmen, die davon profitieren würden.

Ankündigung:

In den kommenden Tagen wird Swiss LiveCom Association EXPO EVENT gemeinsam mit anderen Verbänden aus der Allianz der Veranstaltungsbranche eine offizielle Stellungnahme zum Thema veröffentlichen. Die Allianz wurde zu Beginn der Pandemie im Jahr 2021 gegründet, bündelt die Interessen der Gesamtbranche und vertritt diese gegen aussen. So soll sichergestellt werden, dass unsere sehr heterogene Branche ihre Anliegen vereint gegenüber Behörden und Medien kommunizieren kann. Die in der Allianz vertretenen Verbände repräsentieren ein weitverzweigtes Netzwerk von Unternehmen, von Messeorganisatoren über Eventagenturen, Festival- und Konzertveranstaltern, Stadienbetreibern, Konzert- und Eventlocations, Theaterhäusern bis hin zu Veranstaltungstechnik- und Produktionsfirmen, Zelt- und Messestandbauern sowie Cateringunternehmen.

Revision der Brandschutzvorschriften

Am 31. Oktober 2025 haben wir unter der fachkundigen Leitung eines Brandschutzexperten einen Workshop zur vorgesehenen Revision der Brandschutzvorschriften durchgeführt. Ziel war es, die Bedürfnisse und Bedenken unserer Mitglieder zum ersten Entwurf der neuen Vorschriften zu sammeln und diese kanalisiert in die politische Vernehmlassung einzuspeisen.

Der Workshop war mit rund 20 Teilnehmern sehr gut besucht. Die Diskussionen standen wie erwartet im Spannungsfeld zwischen mehr Eigenverantwortung und dem Wunsch nach einer berechenbaren und einheitlichen zukünftigen Behördenpraxis, insbesondere was temporäre Bauten und Baustoffe betrifft. Auch wurde vielfach der Wunsch geäussert, dass sich der Verband zu gegebener Zeit aktiv um Merkblätter zu spezifischen Themen kümmert.

Im Nachgang des Workshops wurde beschlossen, dass der Verband im Rahmen der Vernehmlassung eine Eingabe macht und verbindlichere Normen für unsere Branche verlangt, insbesondere in den Bereichen temporäre Bauten und Baustoffe. Um dies zu konkretisieren, fand am 12. Dezember ein weiterer Workshop statt, der von unseren Schwesterverbänden SVTB und Schweizer Bühnenverband organisiert wurde und zu dem wir freundlicherweise zwei Vertreter delegieren durften.

Wir danken allen Mitgliedern, die sich aktiv in die beiden Workshops eingebracht haben, herzlich für ihr wertvolles Mitwirken zu Gunsten der gesamten Branche. Es ist wichtig, dass sich unser Verband dadurch bereits auf technischer Stufe in den Gesetzgebungsprozess einbringen und so dazu beitragen kann, dass möglichst pragmatische und praxistaugliche Regelungen entstehen.

Das Interkantonale Organ für technische Handelshemmnisse IOTH (Konkordat der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone) hat am 05.01.2026 beschlossen, dass vor dem Hintergrund des tragischen Brandes in Crans-Montana beim Projekt „Brandschutzvorschriften 2026“ ein Marschhalt eingelegt wird. Im Auftrag des IOTH revidiert die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF seit 2018 die Schweizerischen Brandschutzvorschriften. Der Entwurf der neuen Brandschutzvorschriften befindet sich wie erwähnt derzeit in der technischen Vernehmlassung. Die VKF hat entschieden, dass die Vernehmlassung bis zum 11. Januar 2026 ordnungsgemäss fortgesetzt wird, damit die Rückmeldungen in die weiteren Arbeiten, in welche Richtung die auch gehen mögen, einfliessen können. Entsprechend haben wir als Verband am 11. Januar 2026 termingerecht unsere Eingabe zu Handen der VKF übermittelt. Die Eingabe konzentriert sich auf verbindlichere Regelungen für unsere Branche in den Bereichen temporäre Bauten und Baustoffe sowie auf weitere Punkte.

Teilrevision des Epidemiengesetzes

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im März 2024 gemeinsam mit anderen Verbänden eine Vernehmlassungsantwort eingereicht

Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung steht noch aus

  • Der Verband begrüsst die Teilrevision des Epidemiengesetzes.
  • Bei einer Epidemie sind die involvierten Kreise – insbesondere die direkt betroffenen Wirtschaftsverbände – frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Dies garantiert einen pragmatischen Ansatz. Dadurch kann vermieden werden, dass praxisfremde und bürokratisch starre Anordnungen hoheitlich über die Köpfe der Sozialpartner und Direktbetroffenen bzw. deren Branchenverbände verfügt werden.
  • Wenn der Staat qua seiner hoheitlichen Gewalt bei Epidemien wirtschaftliches Handeln ganz oder teilweise verbietet, ist eine darauf zurückzuführende Wirtschaftseinbusse bei juristischen Personen, bzw. im Erwerbsausfall bei natürlichen Personen, für die Dauer der behördlich verfügten Einschränkungen zu entschädigen. Hierfür braucht es eine gesetzliche Grundlage im EpG.
  • Die vorgeschlagenen Finanzhilfen an Unternehmen aufgrund von Massnahmen nach Art. 6c oder 7 EpG sind viel zu restriktiv. Neben Kurzarbeitsentschädigung, Corona-Erwerbsersatz und Überbrückungskredite ist im EpG auch vorzusehen, dass insbesondere auch Härtefallprogramme ausgerichtet werden können.
  • Für die Art. 70a bis und mit Art. 70g des Vorentwurfes machen wir konkrete Abänderungsvorschläge (vgl. Buchstabe C, Ziffer 2, Buchstabe c unserer Eingabe).
  • Nebst Änderungen im EpG schlagen wir zusätzlich Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) vor (vgl. Buchstabe C, Ziffer 2, Buchstabe d unserer Eingabe).

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

  • Nachdem das Parlament am 19. Juni 2020 im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur zuvor abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative beschlossen hatte, wurden per 1. Januar 2022 Bestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt ins Obligationenrecht eingeführt. Darin enthalten ist auch der Regelungsbereich „Transparenz über nichtfinanzielle Belange” (Art. 964a-964c OR). Die entsprechenden Bestimmungen hat der Bundesrat konkretisiert, indem er per 1. Januar 2024 die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in Kraft gesetzt hat.
  • Damit werden die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht präzisiert, um sie an die EU-Standards hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen anzupassen (European Sustainability Reporting Standards ESRS und International Sustainability Standards Board ISSB). Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit im EU-Binnenmarkt durch seine extraterritoriale Wirkung ESRS anwenden müssen, erhalten so Rechtssicherheit, dass sie auch die Schweizer Anforderungen erfüllen. Andere Unternehmen sollen den pragmatischeren ISSB Standard als Alternative nutzen können.
  • Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Schwellenwert „Vollzeitstellen” von bisher 500 auf 250 gesenkt wird. Neu soll es genügen, wenn zwei der drei Schwellenwerte (Vollzeitstellen, Umsatzerlös und Bilanzsumme) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind. Die Möglichkeit, auf die Berichterstattung verzichten zu können (Comply or explain-Ansatz), entfällt. Der Umfang der Angaben über Nachhaltigkeitsaspekte wird zudem erweitert und präzisiert. Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision „Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange” endete am 21. März 2025.

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Informationen und Angebot für Mitglieder

Von der Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen, werden auch Mitglieder unseres Verbandes betroffen sein. Daneben gibt es zahlreiche Unternehmen, die unabhängig von den gesetzlichen Pflichten einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen.

Um unsere Mitglieder angemessen zu unterstützen, stellt Swiss LiveCom Association EXPO EVENT interessierten Mitgliedern ein grobes Raster für einen Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung. Die Vorlage wurde von acting responsibly AG, unserem Partner für die ISO-Zertifizierung, exklusiv für unseren Verband entwickelt. Es besteht jedoch keinerlei Gewähr, dass die aufgeführten Anforderungen in dieser Vorlage alle aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wir empfehlen Ihnen, sich durch diesen Prozess durch unseren Partner acting responsibly AG professionell beraten und begleiten zu lassen. Als Mitglied erhalten Sie kostenlos eine einstündige Erstberatung. Anmeldungen für die kostenlose Erstberatung werden im Sekretariat der Swiss LiveCom Association EXPO EVENT unter info@expo-event.ch entgegengenommen.

Senkung der Zinssätze für Covid-19-Kredite

  • Schreiben an das Eidg. Finanzdepartement: Am 6. Februar 2025 hat Swiss LiveCom Association EXPO EVENT gemeinsam mit anderen Verbänden (unter anderem GastroSuisse, HotellerieSuisse und Schweizerischer Baumeisterverband) das Eidgenössische Finanzdepartement angeschrieben. Dieses soll beim Bundesrat per 31. März beantragen, die Zinsen für Covid-19-Kredite unter 500‘000 Franken komplett zu streichen und solche über 500‘000 Franken auf 0,5 Prozent zu senken. In einem Antwortschreiben wurde mitgeteilt, dass der Antrag des Finanzdepartements an den Bundesrat die Zinsentwicklung berücksichtigen werde.
  • Medienmitteilung 24. Februar 2025: Am 24.02.2025 haben die involvierten Verbände eine Medienmitteilung versendet.  Darin wird für das Gewerbe der am meisten betroffenen Branchen eine Streichung von Zinsen für Covid-19-Kredite gefordert, da diese unter den aktuell viel zu hohen Zinsen leiden.
  • Senkung der Zinsen für Covid-19-Kredite: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. März 2025 zu senken. Für Kredite bis 500’000 Franken sind neu 0,25 Prozent und für Kredite über 500'000 Franken 0,75 Prozent zu entrichten.
  • Medienmitteilung 21. März 2025: Am 21.03.2025 haben die involvierten Verbände eine weitere Medienmitteilung versendet. Darin wird der Entscheid des Bundesrates, die Zinsen für Covid-19-Kredite zu senken, einerseits begrüsst. Gleichzeitig wird kommuniziert, dass die Verbände die Kürzungen für unzureichend halten und eine Rückkehr zum ursprünglichen Niveau der Zinsen fordern.

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Auszug Medienmitteilung

Im Frühjahr 2020 hatte der Bund Unternehmen kostengünstige Kredite gewährt. Hintergrund waren die wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Pandemie. Im März 2023 hob der Bundesrat wegen des gestiegenen Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank die Zinssätze von 0 bzw. 0,5 Prozent auf 1,5 bzw. 2 Prozent an. Nun ist der SNB-Leitzins innerhalb eines Jahres um 1,25 Prozentpunkte gesunken.

Die Zinsen für Covid-19-Kredite kann der Bundesrat gemäss Solidarbürgschaftsgesetz jeweils per 31. März anpassen. In der Debatte zu diesem Gesetz versprach der Bundesrat, dass er sich bei allfälligen Zinsanpassungen «mit Sicherheit zugunsten von 100’000 KMU und nicht zugunsten von 123 Banken entscheiden» wird. Wir nehmen den Bundesrat beim Wort, denn aktuell profitieren die Banken. Sie erhalten günstig Geld von der Nationalbank und einen zu hohen Zins für laufende Covid-19-Kredite. Dabei tragen sie wenig Risiko, weil sie die Kredite grossmehrheitlich auf die Bürgschaftsorganisationen abwälzen können. Deshalb müssten Covid-19-Kredite eigentlich deutlich tiefer verzinst werden als Marktkredite.

Pa. Iv. 20.406 Silberschmidt: Arbeitslosenversicherung

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im November 2023 die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) angeschrieben und sich für eine Unterstützung der Mehrheitsvariante der Kommission ausgesprochen.

  • Titel Pa. Iv. 20.406: Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.
  • Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die in arbeitgeberähnlicher Stellung sind und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, im Falle von Arbeitslosigkeit ebenfalls einen sofortigen Entschädigungsanspruch wie alle anderen Angestellten haben. Dasselbe soll für den Zugang zur Kurzarbeit gelten. Alternativ soll den arbeitgeberähnlichen Personen - analog den Selbständigerwerbenden einer Einzelfirma - die Wahlmöglichkeit gegeben werden, für sich auf ALV Beiträge und entsprechende Versicherungsleistungen zu verzichten.
  • Der Nationalrat stimmte dem Entwurf für eine entsprechende Änderung im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung am 13.6.2024 zu (121 Ja, 65 Nein, 5 Enthaltungen). Der Ständerat wies den Gesetzesentwurf am 16.09.2024 an seine Kommission zurück. Dies mit dem Auftrag, eine Regulierungsfolgenabschätzung vorzunehmen und die Missbrauchsbekämpfung zu verstärken. Sobald die Kommission einen Entscheid gefällt hat, wird der Ständerat darüber zu befinden haben.
  • Der Verband sieht in der parlamentarischen Initiative einen Vorteil für seine Mitglieder und wird deshalb weiter darauf hinarbeiten, dass eine Gesetzesänderung umgesetzt wird.