Expo-Event
Polit Corner

SRG-Initiative

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im Januar 2024 eine Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung eingereicht. 

Volksinitiative und Gegenvorschlag Bundesrat (Geschäft 24.060): 

  • Die Volksinitiative («200 Franken sind genug!», Geschäft 24.060) verlangt, dass die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte auf CHF 200 pro Jahr gesenkt wird und Unternehmen gar keine Abgabe zu bezahlen haben. Der Bundesrat hat das Begehren als zu radikal bezeichnet und die Initiative Mitte Juni 2024 abgelehnt. 
  • Doch auch der Bundesrat will Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten. Deshalb machte er als Kompromiss einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe, der die jährliche Abgabe für Haushalte von bisher CHF 335 schrittweise bis ins Jahr 2029 auf CHF 300 senken und die Schwelle für Unternehmen, die eine Abgabe bezahlen müssen, von bisher CHF 500'000 auf neu CHF 1,2 Mio. anheben will. Dieser Vorschlag erntet sowohl von linker Seite, welche eine Schwächung der Medienlandschaft und des Service public befürchtet, als teilweise auch von bürgerlicher Seite, welche einen noch radikaleren Sparauftrag fordert und v.a. die Unternehmen ganz von der Abgabe befreien will, Kritik.


Indirekter Gegenentwurf 1: Kommissionsinitiative KVF-N (Geschäft 25.400) : 

  • Die zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) sieht ebenfalls Anpassungsbedarf im Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen (RTVG), insbesondere bei der Abgabenhöhe (welche sie senken will) und der Zurückbindung der zunehmend als dominant empfundenen Position der SRG gegenüber Privaten. Sie hat deshalb im Januar 2025 mit 13 zu 12 Stimmen knapp beschlossen, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, um der SRG-Initiative einen indirekten Gegenentwurf (Geschäft 25.400) gegenüberstellen zu können.  Dieser nimmt die wesentlichsten Anliegen der Initiative auf (u.a. die Senkung der Abgabenhöhe für Haushalte und die vollständige Befreiung der Unternehmen von der Abgabe), gibt aber auch zusätzliche Eckwerte vor (u.a. eine Pflicht zur Kooperation zwischen SRG und privaten Anbietern, insbesondere im Bereich der Sportrechte). 
  • An ihrer Sitzung von Mitte Februar hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) mit deutlicher Mehrheit (10 zu 2 Stimmen) beschlossen, der Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission nicht zuzustimmen, was wir begrüssen. Sie argumentiert, dass der Gegenvorschlag des Bundesrates dem Anliegen der Volksinitiative bereits genügend entgegen kommt und weitergehende Massnahmen die Medienvielfalt und das viersprachige und regional verankerte Angebot bedrohen.  


Indirekter Gegenentwurf 2: Kommissionsinitiative KVF-N (Geschäft: 25.433): 

  • Die KVF-N hat zur Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission die Zustimmung zur Kommissionsinitiative verweigert hat. Sie verzichtet darauf, ihre Initiative dem Nationalrat zu unterbreiten, womit das Geschäft 25.400 erledigt ist.
  • In puncto Unternehmensabgabe für Radio und TV stellt die Kommissionsmehrheit allerdings weiterhin Handlungsbedarf fest. Deshalb hat sich die Kommission am 25.3.2025  erneut mit der Frage eines indirekten Gegenentwurfs zur SRG-Initiative befasst und mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung eine neue Kommissionsinitiative (25.433) beschlossen. 
  • Diese verlangt, dass bis 2035 die vollständige Aufhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV erfolgen soll, indem in den kommenden Jahren eine schrittweise Reduzierung stattfindet und die abgabepflichtige Tarifstufe kontinuierlich erhöht wird. Zudem verlangt die Kommissionsinitiative, dass der Bundesrat aufgrund des vorgeschlagenen Wegfalls der Unternehmensabgabe die von ihm 2024 beschlossene Änderung der RTVV aufhebt. Ebenso soll der indirekte Gegenentwurf nur in Kraft treten, falls das Initiativkomitee ihre Volksinitiative zurückzieht. Die KVF-S wird nach Möglichkeit bereits im April über die Kommissionsinitiative beraten, damit die KVF-N bei einer Zustimmung bis Ende April einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten könnte.


Der Abstimmungstermin für die Volksinitiative ist noch nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die Initiative in der zweiten Hälfte 2025 oder 2026 vors Volk kommt, sofern diese aufgrund eines Kompromisses nicht zurückgezogen wird.

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Unsere Position

Die SRG ist ein grosser Auftraggeber für die Swiss LiveCom Branche. Eine massive Beschränkung ihrer Mittel hätte zur Folge, dass Einsparungen in wichtigen Konzessionsbereichen wie Kultur-, Sport- und sonstigen Events erfolgten, wodurch das Auftragsvolumen für unsere Branche sinken würde. Wir lehnen daher sowohl die Initiative, den Gegenvorschlag der Kommission wie auch die vorgeschlagene schrittweise Senkung der Haushaltabgabe auf CHF 300 bis ins Jahr 2029 im Gegenvorschlag des Bundesrates ab. Die Befreiung weiterer Unternehmen von der Abgabepflicht, indem der jährliche Mindestumsatz hierfür auf CHF 1,2 Mio. hinaufgesetzt wird, unterstützen wir, da damit Unternehmen mit vergleichsweise geringem Umsatz finanziell entlastet werden können. Unsere Branche kennt viele kleine und mittlere Unternehmen, die davon profitieren würden. 

Teilrevision des Epidemiengesetzes

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im März 2024 gemeinsam mit anderen Verbänden eine Vernehmlassungsantwort eingereicht

Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung steht immer noch aus (Stand März 2025).

  • Der Verband begrüsst die Teilrevision des Epidemiengesetzes.
  • Bei einer Epidemie sind die involvierten Kreise – insbesondere die direkt betroffenen Wirtschaftsverbände – frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Dies garantiert einen pragmatischen Ansatz. Dadurch kann vermieden werden, dass praxisfremde und bürokratisch starre Anordnungen hoheitlich über die Köpfe der Sozialpartner und Direktbetroffenen bzw. deren Branchenverbände verfügt werden.
  • Wenn der Staat qua seiner hoheitlichen Gewalt bei Epidemien wirtschaftliches Handeln ganz oder teilweise verbietet, ist eine darauf zurückzuführende Wirtschaftseinbusse bei juristischen Personen, bzw. im Erwerbsausfall bei natürlichen Personen, für die Dauer der behördlich verfügten Einschränkungen zu entschädigen. Hierfür braucht es eine gesetzliche Grundlage im EpG.
  • Die vorgeschlagenen Finanzhilfen an Unternehmen aufgrund von Massnahmen nach Art. 6c oder 7 EpG sind viel zu restriktiv. Neben Kurzarbeitsentschädigung, Corona-Erwerbsersatz und Überbrückungskredite ist im EpG auch vorzusehen, dass insbesondere auch Härtefallprogramme ausgerichtet werden können.
  • Für die Art. 70a bis und mit Art. 70g des Vorentwurfes machen wir konkrete Abänderungsvorschläge (vgl. Buchstabe C, Ziffer 2, Buchstabe c unserer Eingabe).
  • Nebst Änderungen im EpG schlagen wir zusätzlich Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) vor (vgl. Buchstabe C, Ziffer 2, Buchstabe d unserer Eingabe).

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

  • Nachdem das Parlament am 19. Juni 2020 im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur zuvor abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative beschlossen hatte, wurden per 1. Januar 2022 Bestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt ins Obligationenrecht eingeführt. Darin enthalten ist auch der Regelungsbereich „Transparenz über nichtfinanzielle Belange” (Art. 964a-964c OR). Die entsprechenden Bestimmungen hat der Bundesrat konkretisiert, indem er per 1. Januar 2024 die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in Kraft gesetzt hat.
  • Damit werden die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht präzisiert, um sie an die EU-Standards hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen anzupassen (European Sustainability Reporting Standards ESRS und International Sustainability Standards Board ISSB). Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit im EU-Binnenmarkt durch seine extraterritoriale Wirkung ESRS anwenden müssen, erhalten so Rechtssicherheit, dass sie auch die Schweizer Anforderungen erfüllen. Andere Unternehmen sollen den pragmatischeren ISSB Standard als Alternative nutzen können.
  • Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Schwellenwert „Vollzeitstellen” von bisher 500 auf 250 gesenkt wird. Neu soll es genügen, wenn zwei der drei Schwellenwerte (Vollzeitstellen, Umsatzerlös und Bilanzsumme) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind. Die Möglichkeit, auf die Berichterstattung verzichten zu können (Comply or explain-Ansatz), entfällt. Der Umfang der Angaben über Nachhaltigkeitsaspekte wird zudem erweitert und präzisiert. Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision „Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange” endete am 21. März 2025.

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Informationen und Angebot für Mitglieder

Von der Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen, werden auch Mitglieder unseres Verbandes betroffen sein. Daneben gibt es zahlreiche Unternehmen, die unabhängig von den gesetzlichen Pflichten einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen.

Um unsere Mitglieder angemessen zu unterstützen, stellt Swiss LiveCom Association EXPO EVENT interessierten Mitgliedern ein grobes Raster für einen Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung. Die Vorlage wurde von acting responsibly AG, unserem Partner für die ISO-Zertifizierung, exklusiv für unseren Verband entwickelt. Es besteht jedoch keinerlei Gewähr, dass die aufgeführten Anforderungen in dieser Vorlage alle aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wir empfehlen Ihnen, sich durch diesen Prozess durch unseren Partner acting responsibly AG professionell beraten und begleiten zu lassen. Als Mitglied erhalten Sie kostenlos eine einstündige Erstberatung. Anmeldungen für die kostenlose Erstberatung werden im Sekretariat der Swiss LiveCom Association EXPO EVENT unter info@expo-event.ch entgegengenommen.

Senkung der Zinssätze für Covid-19-Kredite

  • Schreiben an das Eidg. Finanzdepartement: Am 6. Februar 2025 hat Swiss LiveCom Association EXPO EVENT gemeinsam mit anderen Verbänden (unter anderem GastroSuisse, HotellerieSuisse und Schweizerischer Baumeisterverband) das Eidgenössische Finanzdepartement angeschrieben. Dieses soll beim Bundesrat per 31. März beantragen, die Zinsen für Covid-19-Kredite unter 500‘000 Franken komplett zu streichen und solche über 500‘000 Franken auf 0,5 Prozent zu senken. In einem Antwortschreiben wurde mitgeteilt, dass der Antrag des Finanzdepartements an den Bundesrat die Zinsentwicklung berücksichtigen werde.
  • Medienmitteilung 24. Februar 2025: Am 24.02.2025 haben die involvierten Verbände eine Medienmitteilung versendet.  Darin wird für das Gewerbe der am meisten betroffenen Branchen eine Streichung von Zinsen für Covid-19-Kredite gefordert, da diese unter den aktuell viel zu hohen Zinsen leiden.
  • Senkung der Zinsen für Covid-19-Kredite: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. März 2025 zu senken. Für Kredite bis 500’000 Franken sind neu 0,25 Prozent und für Kredite über 500'000 Franken 0,75 Prozent zu entrichten.
  • Medienmitteilung 21. März 2025: Am 21.03.2025 haben die involvierten Verbände eine weitere Medienmitteilung versendet. Darin wird der Entscheid des Bundesrates, die Zinsen für Covid-19-Kredite zu senken, einerseits begrüsst. Gleichzeitig wird kommuniziert, dass die Verbände die Kürzungen für unzureichend halten und eine Rückkehr zum ursprünglichen Niveau der Zinsen fordern.

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Auszug Medienmitteilung

Im Frühjahr 2020 hatte der Bund Unternehmen kostengünstige Kredite gewährt. Hintergrund waren die wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Pandemie. Im März 2023 hob der Bundesrat wegen des gestiegenen Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank die Zinssätze von 0 bzw. 0,5 Prozent auf 1,5 bzw. 2 Prozent an. Nun ist der SNB-Leitzins innerhalb eines Jahres um 1,25 Prozentpunkte gesunken.

Die Zinsen für Covid-19-Kredite kann der Bundesrat gemäss Solidarbürgschaftsgesetz jeweils per 31. März anpassen. In der Debatte zu diesem Gesetz versprach der Bundesrat, dass er sich bei allfälligen Zinsanpassungen «mit Sicherheit zugunsten von 100’000 KMU und nicht zugunsten von 123 Banken entscheiden» wird. Wir nehmen den Bundesrat beim Wort, denn aktuell profitieren die Banken. Sie erhalten günstig Geld von der Nationalbank und einen zu hohen Zins für laufende Covid-19-Kredite. Dabei tragen sie wenig Risiko, weil sie die Kredite grossmehrheitlich auf die Bürgschaftsorganisationen abwälzen können. Deshalb müssten Covid-19-Kredite eigentlich deutlich tiefer verzinst werden als Marktkredite.

Pa. Iv. 20.406 Silberschmidt: Arbeitslosenversicherung

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im November 2023 die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) angeschrieben und sich für eine Unterstützung der Mehrheitsvariante der Kommission ausgesprochen.

  • Titel Pa. Iv. 20.406: Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.
  • Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die in arbeitgeberähnlicher Stellung sind und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, im Falle von Arbeitslosigkeit ebenfalls einen sofortigen Entschädigungsanspruch wie alle anderen Angestellten haben. Dasselbe soll für den Zugang zur Kurzarbeit gelten. Alternativ soll den arbeitgeberähnlichen Personen - analog den Selbständigerwerbenden einer Einzelfirma - die Wahlmöglichkeit gegeben werden, für sich auf ALV Beiträge und entsprechende Versicherungsleistungen zu verzichten.
  • Der Nationalrat stimmte dem Entwurf für eine entsprechende Änderung im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung am 13.6.2024 zu (121 Ja, 65 Nein, 5 Enthaltungen). Der Ständerat wies den Gesetzesentwurf am 16.09.2024 an seine Kommission zurück. Dies mit dem Auftrag, eine Regulierungsfolgenabschätzung vorzunehmen und die Missbrauchsbekämpfung zu verstärken. Sobald die Kommission einen Entscheid gefällt hat, wird der Ständerat darüber zu befinden haben.
  • Der Verband sieht in der parlamentarischen Initiative einen Vorteil für seine Mitglieder und wird deshalb weiter darauf hinarbeiten, dass eine Gesetzesänderung umgesetzt wird.

Motion 23.3842 Gapany: Covid-19-Härtefälle

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im Februar 2024 gemeinsam mit anderen Verbänden alle Mitglieder des Ständerates angeschrieben und sich für eine Zustimmung zur Motion ausgesprochen.

  • Titel Motion 23.3842: Covid-19-Härtefälle. Ein Liquidationsgewinn darf nicht gleichgesetzt werden mit einem Liquiditätsabfluss, der im System der Härtefallhilfen verboten ist.
  • Die Motion verlangte, Massnahmen zu ergreifen, damit ein Unternehmensgewinn aufgrund der Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr einem Liquiditätsabfluss gleichgesetzt ist, welcher aufgrund der Covid-19-Härtefallverordnung verboten ist. Unternehmen, die eine Covid-19-Härtefallunterstützung erhalten haben, dürfen während vier Jahren keine Dividenden ausschütten.
  • Mit der Annahme der Motion im Mai dieses Jahres hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Liquidationsdividenden von diesem Verbot auszunehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 beschlossen, die Motion so umzusetzen, dass auf Bundesebene sämtliche Liquidationsdividenden bei Einzelunternehmen nicht mehr als Verstoss gegen das Dividendenverbot gelten.
  • Der Verband sah im Vorstoss Gapany einen Vorteil für seine Mitglieder und hat sich daher dafür eingesetzt. Wir freuen uns, dass ein Teilerfolg erzielt werden konnte und Einzelunternehmen von dieser Reglung nun ausgenommen werden.