Expo-Event
Polit Corner

Die Swiss LiveCom Association EXPO EVENT agiert als starker lobbyistischer Partner für die Schweizer Live-Kommunikationsbranche. Sie setzt sich aktiv auf nationaler Ebene für die politischen Interessen ihrer Mitglieder ein, insbesondere indem sie:

  • Gesetzgebungsprozesse begleitet und Einfluss auf politische Entscheide nimmt

  • Verbandsstimmen bündelt und gemeinsam mit Partnerverbänden Druck auf Bundesebene ausübt

  • Mitglieder mit Briefings, Beratung und Dokumentvorlagen unterstützt

 

Die Geschäfte im Überblick:

  • Revision der Brandschutzverordnung
  • SRG-Initiative
  • Teilrevision des Epidemiengesetzes
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
  • Senkung der Zinssätze für Covid-19-Kredite
  • Pa. Iv. 20.406 Silberschmidt: Arbeitslosenversicherung
  • Motion 23.3842 Gapany: Covid-19-Härtefälle

Revision der Brandschutzverordnung

Die Revision der Brandschutzverordnung 2026/27 ist ein wichtiges Thema, das viele unserer Mitglieder direkt betreffen wird. 

Es zeichnet sich ab, dass die Stossrichtung der Revision eine Hinwendung zu einem risikoorientierten Ansatz sein dürfte mit dem Ziel, die Vorschriften zu vereinfachen und einen einheitlicheren Vollzug zu erreichen. Das ist grundsätzlich zu begrüssen, doch wird mit einem solchen Ansatz von den Unternehmen auch mehr Selbstverantwortung eingefordert. Inwiefern sich das auf die Kontrolltätigkeit der Behörden und das Verhalten der Versicherungen auswirken wird, ist offen.

Die Komplexität im Bereich Brandschutz hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Nebst dem Umstand, dass Veranstaltungsstätten die bestehenden Normen zum Teil unterschiedlich auslegen, liegt das Hauptproblem darin, dass die Anwendung der Normen in einigen für die Veranstaltungsbranche wichtigen Fragen nicht ausreichend klar geregelt ist. Bereiche wie Fluchtwege, Personenbelegungen und Notbeleuchtung sind eindeutig definiert und auf die Veranstaltungsbranche übertragbar. Doch beispielsweise bei den Baustoffen stellen sich viele Fragen, da die Normen solche nur im Kontext von Gebäuden ausreichend definieren, nicht aber im Hinblick auf temporäre Konstruktionen und Dekorationen, die aus verschiedenen Materialien bestehen. Dadurch entstehen Unsicherheiten bei der Auswahl und Verwendung von Materialien, die den Brandschutzanforderungen entsprechen. Ergänzungen und präzisere Definitionen wären aus diesem Grund im Rahmen dieser Revision anzustreben.

Es erscheint uns wichtig und sinnvoll, dass wir als Verband entsprechende politische Eingaben machen, um eine klare und praxisgerechte Ausgestaltung der Normen für die Veranstaltungsbranche zu erreichen, vorallem auch im Hinblick auf Bewilligungsverfahren und Versicherungsdeckungen.

Der Start der technischen Vernehmlassung ist auf Mitte September 2025 geplant. Swiss LiveCom Association EXPO EVENT beabsichtigt, einen versierten Brandschutzexperten zu mandatieren, welcher die Bedürfnisse unserer Mitglieder zuerst im Rahmen eines Roundtable abholt und die konsolidierten Interessen der Branche dann in einem Positionspapier abbildet. Die politische Vernehmlassung des Verordnungstextes folgt dann vermutlich im August 2026.

Sobald das Mandat mit dem Brandschutzexperten abgeschlossen werden konnte, werden wir alle Mitglieder über das weitere Vorgehen informieren.  

SRG-Initiative

Ablehnung der SRG-Initiative und Verzicht auf Gegenentwurf

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) erachtet ein qualitativ hochstehendes viersprachiges journalistisches Angebot als zentral für den Zusammenhalt im Land und für die Förderung einer lebendigen Demokratie. Sie empfiehlt deshalb mit 17 zu 8 Stimmen die SRG-Initiative (24.060) zur Ablehnung. Zudem verzichtet die Kommissionsmehrheit ebenfalls auf einen indirekten Gegenentwurf, nachdem auch ihre zweite Kommissionsinitiative (25.433) in der KVF-S keine Zustimmung erhalten hat.

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Unsere Position

Die SRG ist ein grosser Auftraggeber für die Swiss LiveCom Branche. Eine massive Beschränkung ihrer Mittel hätte zur Folge, dass Einsparungen in wichtigen Konzessionsbereichen wie Kultur-, Sport- und sonstigen Events erfolgten, wodurch das Auftragsvolumen für unsere Branche sinken würde. Wir lehnen daher sowohl die Initiative, den Gegenvorschlag der Kommission wie auch die vorgeschlagene schrittweise Senkung der Haushaltabgabe auf CHF 300 bis ins Jahr 2029 im Gegenvorschlag des Bundesrates ab. Die Befreiung weiterer Unternehmen von der Abgabepflicht, indem der jährliche Mindestumsatz hierfür auf CHF 1,2 Mio. hinaufgesetzt wird, unterstützen wir, da damit Unternehmen mit vergleichsweise geringem Umsatz finanziell entlastet werden können. Unsere Branche kennt viele kleine und mittlere Unternehmen, die davon profitieren würden.

Teilrevision des Epidemiengesetzes

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im März 2024 gemeinsam mit anderen Verbänden eine Vernehmlassungsantwort eingereicht

Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung steht noch aus

  • Der Verband begrüsst die Teilrevision des Epidemiengesetzes.
  • Bei einer Epidemie sind die involvierten Kreise – insbesondere die direkt betroffenen Wirtschaftsverbände – frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Dies garantiert einen pragmatischen Ansatz. Dadurch kann vermieden werden, dass praxisfremde und bürokratisch starre Anordnungen hoheitlich über die Köpfe der Sozialpartner und Direktbetroffenen bzw. deren Branchenverbände verfügt werden.
  • Wenn der Staat qua seiner hoheitlichen Gewalt bei Epidemien wirtschaftliches Handeln ganz oder teilweise verbietet, ist eine darauf zurückzuführende Wirtschaftseinbusse bei juristischen Personen, bzw. im Erwerbsausfall bei natürlichen Personen, für die Dauer der behördlich verfügten Einschränkungen zu entschädigen. Hierfür braucht es eine gesetzliche Grundlage im EpG.
  • Die vorgeschlagenen Finanzhilfen an Unternehmen aufgrund von Massnahmen nach Art. 6c oder 7 EpG sind viel zu restriktiv. Neben Kurzarbeitsentschädigung, Corona-Erwerbsersatz und Überbrückungskredite ist im EpG auch vorzusehen, dass insbesondere auch Härtefallprogramme ausgerichtet werden können.
  • Für die Art. 70a bis und mit Art. 70g des Vorentwurfes machen wir konkrete Abänderungsvorschläge (vgl. Buchstabe C, Ziffer 2, Buchstabe c unserer Eingabe).
  • Nebst Änderungen im EpG schlagen wir zusätzlich Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) vor (vgl. Buchstabe C, Ziffer 2, Buchstabe d unserer Eingabe).

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

  • Nachdem das Parlament am 19. Juni 2020 im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur zuvor abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative beschlossen hatte, wurden per 1. Januar 2022 Bestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt ins Obligationenrecht eingeführt. Darin enthalten ist auch der Regelungsbereich „Transparenz über nichtfinanzielle Belange” (Art. 964a-964c OR). Die entsprechenden Bestimmungen hat der Bundesrat konkretisiert, indem er per 1. Januar 2024 die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in Kraft gesetzt hat.
  • Damit werden die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht präzisiert, um sie an die EU-Standards hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen anzupassen (European Sustainability Reporting Standards ESRS und International Sustainability Standards Board ISSB). Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit im EU-Binnenmarkt durch seine extraterritoriale Wirkung ESRS anwenden müssen, erhalten so Rechtssicherheit, dass sie auch die Schweizer Anforderungen erfüllen. Andere Unternehmen sollen den pragmatischeren ISSB Standard als Alternative nutzen können.
  • Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Schwellenwert „Vollzeitstellen” von bisher 500 auf 250 gesenkt wird. Neu soll es genügen, wenn zwei der drei Schwellenwerte (Vollzeitstellen, Umsatzerlös und Bilanzsumme) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind. Die Möglichkeit, auf die Berichterstattung verzichten zu können (Comply or explain-Ansatz), entfällt. Der Umfang der Angaben über Nachhaltigkeitsaspekte wird zudem erweitert und präzisiert. Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision „Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange” endete am 21. März 2025.

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Informationen und Angebot für Mitglieder

Von der Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen, werden auch Mitglieder unseres Verbandes betroffen sein. Daneben gibt es zahlreiche Unternehmen, die unabhängig von den gesetzlichen Pflichten einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen.

Um unsere Mitglieder angemessen zu unterstützen, stellt Swiss LiveCom Association EXPO EVENT interessierten Mitgliedern ein grobes Raster für einen Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung. Die Vorlage wurde von acting responsibly AG, unserem Partner für die ISO-Zertifizierung, exklusiv für unseren Verband entwickelt. Es besteht jedoch keinerlei Gewähr, dass die aufgeführten Anforderungen in dieser Vorlage alle aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wir empfehlen Ihnen, sich durch diesen Prozess durch unseren Partner acting responsibly AG professionell beraten und begleiten zu lassen. Als Mitglied erhalten Sie kostenlos eine einstündige Erstberatung. Anmeldungen für die kostenlose Erstberatung werden im Sekretariat der Swiss LiveCom Association EXPO EVENT unter info@expo-event.ch entgegengenommen.

Senkung der Zinssätze für Covid-19-Kredite

  • Schreiben an das Eidg. Finanzdepartement: Am 6. Februar 2025 hat Swiss LiveCom Association EXPO EVENT gemeinsam mit anderen Verbänden (unter anderem GastroSuisse, HotellerieSuisse und Schweizerischer Baumeisterverband) das Eidgenössische Finanzdepartement angeschrieben. Dieses soll beim Bundesrat per 31. März beantragen, die Zinsen für Covid-19-Kredite unter 500‘000 Franken komplett zu streichen und solche über 500‘000 Franken auf 0,5 Prozent zu senken. In einem Antwortschreiben wurde mitgeteilt, dass der Antrag des Finanzdepartements an den Bundesrat die Zinsentwicklung berücksichtigen werde.
  • Medienmitteilung 24. Februar 2025: Am 24.02.2025 haben die involvierten Verbände eine Medienmitteilung versendet.  Darin wird für das Gewerbe der am meisten betroffenen Branchen eine Streichung von Zinsen für Covid-19-Kredite gefordert, da diese unter den aktuell viel zu hohen Zinsen leiden.
  • Senkung der Zinsen für Covid-19-Kredite: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. März 2025 zu senken. Für Kredite bis 500’000 Franken sind neu 0,25 Prozent und für Kredite über 500'000 Franken 0,75 Prozent zu entrichten.
  • Medienmitteilung 21. März 2025: Am 21.03.2025 haben die involvierten Verbände eine weitere Medienmitteilung versendet. Darin wird der Entscheid des Bundesrates, die Zinsen für Covid-19-Kredite zu senken, einerseits begrüsst. Gleichzeitig wird kommuniziert, dass die Verbände die Kürzungen für unzureichend halten und eine Rückkehr zum ursprünglichen Niveau der Zinsen fordern.

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Auszug Medienmitteilung

Im Frühjahr 2020 hatte der Bund Unternehmen kostengünstige Kredite gewährt. Hintergrund waren die wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Pandemie. Im März 2023 hob der Bundesrat wegen des gestiegenen Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank die Zinssätze von 0 bzw. 0,5 Prozent auf 1,5 bzw. 2 Prozent an. Nun ist der SNB-Leitzins innerhalb eines Jahres um 1,25 Prozentpunkte gesunken.

Die Zinsen für Covid-19-Kredite kann der Bundesrat gemäss Solidarbürgschaftsgesetz jeweils per 31. März anpassen. In der Debatte zu diesem Gesetz versprach der Bundesrat, dass er sich bei allfälligen Zinsanpassungen «mit Sicherheit zugunsten von 100’000 KMU und nicht zugunsten von 123 Banken entscheiden» wird. Wir nehmen den Bundesrat beim Wort, denn aktuell profitieren die Banken. Sie erhalten günstig Geld von der Nationalbank und einen zu hohen Zins für laufende Covid-19-Kredite. Dabei tragen sie wenig Risiko, weil sie die Kredite grossmehrheitlich auf die Bürgschaftsorganisationen abwälzen können. Deshalb müssten Covid-19-Kredite eigentlich deutlich tiefer verzinst werden als Marktkredite.

Pa. Iv. 20.406 Silberschmidt: Arbeitslosenversicherung

Swiss LiveCom Association EXPO EVENT hat im November 2023 die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) angeschrieben und sich für eine Unterstützung der Mehrheitsvariante der Kommission ausgesprochen.

  • Titel Pa. Iv. 20.406: Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.
  • Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die in arbeitgeberähnlicher Stellung sind und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, im Falle von Arbeitslosigkeit ebenfalls einen sofortigen Entschädigungsanspruch wie alle anderen Angestellten haben. Dasselbe soll für den Zugang zur Kurzarbeit gelten. Alternativ soll den arbeitgeberähnlichen Personen - analog den Selbständigerwerbenden einer Einzelfirma - die Wahlmöglichkeit gegeben werden, für sich auf ALV Beiträge und entsprechende Versicherungsleistungen zu verzichten.
  • Der Nationalrat stimmte dem Entwurf für eine entsprechende Änderung im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung am 13.6.2024 zu (121 Ja, 65 Nein, 5 Enthaltungen). Der Ständerat wies den Gesetzesentwurf am 16.09.2024 an seine Kommission zurück. Dies mit dem Auftrag, eine Regulierungsfolgenabschätzung vorzunehmen und die Missbrauchsbekämpfung zu verstärken. Sobald die Kommission einen Entscheid gefällt hat, wird der Ständerat darüber zu befinden haben.
  • Der Verband sieht in der parlamentarischen Initiative einen Vorteil für seine Mitglieder und wird deshalb weiter darauf hinarbeiten, dass eine Gesetzesänderung umgesetzt wird.