Damit ihr den Überblick nicht verliert, haben wir euch aktuelle Informationen zu Covid-Unterstützungsmassnahmen zusammengetragen.
Das Parlament hat die schwierige Lage der Veranstaltungsbranche zu Teilen erkannt: Mit dem neu im Covid-19-Gesetz verankerten Artikel 11a kann sich der Bund an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung beteiligen. Voraussetzung dafür ist allerdings unter anderem, dass eine kantonale Bewilligung vorliegt und der Anlass im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben wurde. EXPO EVENT und zahlreiche weitere Veranstaltungs- und Branchenverbände zeigen sich erfreut – auch wenn die Forderungen nicht in vollem Ausmass Gehör fanden.
Mit vereinten Kräften hat sich EXPO EVENT in den letzten Monaten für bessere Rahmenbedingungen für unsere Branche eingesetzt. Der Einsatz hat sich ausgezahlt. Anlässlich der Session wird über folgende Anpassungen des COVID-Gesetzes beraten:
Härtefallentschädigung
Arbeitslosenversicherung
Kurzarbeitsentschädigung
Kultursektor
Veranstaltungen, Messen, Kongresse etc. sind wichtige Impulsgeber für die rasche gesamtwirtschaftliche Erholung nach der Coronakrise. Aus diesem Grund ist deren Planung unerlässlich. Die Allianz Veranstaltungsbranche fordert dringend eine zukunftsgerichtete Risikoabsicherung für Veranstaltungen ab dem 2. Halbjahr 2021, welche das Risiko im Zusammenhang mit bevorstehenden Veranstaltungen, Messen etc. teilweise abdeckt.
In der Sidebar findet ihr das seitens EXPO EVENT zusammen mit 15 weiteren Verbänden der Veranstaltungsbranche ausgearbeitetes Forderungspapier «Schutzschirm für die Zukunft der Veranstaltungbranche» sowie die entsprechende Medienmitteilung. In den Nachbarländern Deutschland und Österreich sind die Schutzschirme ebenfalls bereits eingeführt oder in Planung.
Konkret sollen mit der geforderten Anschubfinanzierung in der Schweiz finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen, Veranstaltungsabsagen oder -verschiebungen in der Zeit von 1. Juni 2021 bis 30. April 2022 bis zu maximal 90% ausgeglichen werden.
Das geforderte Impulsprogramm ist dringend notwendig, da Entschädigungen im Bereich Kultur und Sport dem wirtschaftlich gewichtigsten Teil der Branche (Dienstleister für wirtschaftsbezogene Veranstaltungen) verwehrt bleiben. Andere Hilfsmassnahmen wie Kurzarbeit / Härtefallentschädigungen bieten zudem keinen prospektiven Schutz, sind retrospektiv und lösen den Planungsstau nicht.
Christoph Kamber, Präsident von EXPO EVENT Swiss LiveCom Association:
«Die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche ist konsterniert über die völlige Nichtberücksichtigung der berechtigten Forderungen der Branchen. Vergangene Woche hat der BR zwar entschieden, dass die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen für Härtefälle auf CHF 1 Mrd. erhöht wird. Dies nahmen wir mit grosser Erleichterung zur Kenntnis. An seiner heutigen Sitzung hat der BR aber darauf verzichtet, die aus unserer Sicht notwendigen Folgeschritte zu beschliessen. Damit wächst die Gefahr, dass es Ende Jahr zu einer Entlassungswelle kommt, mit jedem Tag. In diesem Zusammenhang von einer natürlichen Strukturbereinigung zu sprechen, erachten wir als sehr zynisch. Vielmehr erwarten wir zeitnah ein Massensterben von bis vor kurzer Zeit gesunden Unternehmen. Wir fordern weiterhin die Anhebung der Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge auf 30% des Jahresumsatzes 2019 und die Streichung der Höchstgrenze pro Unternehmen; kantonsübergreifende, einheitliche Kriterien und Verfahren zur Beurteilung und Zulassung für Härtefall-Massnahmen mit Vorleistungspflicht durch den Bund für den 1. Teil der Finanzhilfe von CHF 400 Mio. sowie keinen Ausschluss von Unternehmen aufgrund sachfremder Kriterien (Umsatzuntergrenzen, Staatsbeteiligung, Kumulation Unterstützungsgelder etc.)»
Die Übersicht enthält Informationen zu den kantonalen Härtefallprogrammen (blau) sowie zu weiteren Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft, die der VDK von den Kantonen gemeldet werden.
Bezüglich der Mittel, die für die Härtefallmassnahmen zur Verfügung stehen, werden jeweils die Beträge ausgewiesen, die in den Kantonen bereits bewilligt wurden. Je nach Kanton handelt es sich um die Beträge, die sich aus den ersten beiden Tranchen der Bundesmittel ergeben oder um die Beiträge inklusive der dritten Tranche.
Die Übersicht wird regelmässig aktualisiert, namentlich um künftige Anpassungen der kantonalen Härtefallprogramme aufgrund angepasster Bundesvorgaben zu berücksichtigen. Für tagesaktuelle Informationen zu den Härtefallprogrammen verweisen wir auf die diesbezüglichen kantonalen Webseiten (s. Links unter den jeweiligen kantonalen Einträgen im vorliegenden Dokument).
Für direkte Auskünfte zu den Härtefallprogrammen verweisen wir zudem auf die Liste der kantonalen Kontaktstellen auf der Plattform EasyGov: LINK
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Aufgrund der laufenden Kommunikation des Bundesrates sowie der stets wechselnden Ausgangslage ist es schwer, den Überblick zu bewahren. Daher verlassen wir uns bei Fragen zum Arbeitsrecht auf unseren starken und kompetenten Partner, das Centre Patronal Bern.
Centre Patronal Bern ist Ihr Garant für juristische Aktualität und für fundierte Meinungsbildung zu wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Entwicklungen. Deren langjährige Erfahrung in Theorie und Praxis finden mit der engagierten und fundierten Recherche zu Lehre und Rechtsprechung ideale Ergänzung.
In der Sidebar finden Sie die Links zu folgenden, für Arbeitgeber relevanten, Themen:
Die neue Website bietet Betroffenen aus der Veranstaltungsbranche einen umfassenden Überblick über die Unterstützungs-massnahmen und wie sie vorgehen müssen, um Unterstützung zu erhalten. Dieses Angebot steht der gesamten Veranstaltungsbranche ab sofort kostenlos zur Verfügung und wird laufend aktualisiert.
Mehr dazu unter branchenhilfe.ch.